Schutzgebiet Naturpark Westensee

Titelbild: M. Heiß

„Lassen wir die Natur unverändert, können wir nicht existieren.
Zerstören wir sie, gehen wir zugrunde.
Der Gratweg zwischen Zerstören und Verändern kann nur in einer Gesellschaft gelingen, die sich mit ihrem Wirtschaften in den Naturhaushalt einfügt und sich in ihrer Ethik als Teil der Natur empfindet.“
Michael Succow, deutscher Landschaftsökologe, Alternativer Nobelpreis 1997


Großschutzgebiete in Deutschland

Naturparke zählen neben den Nationalparken, Biosphärenreservaten und Wildnisgebieten zu den Großschutzgebieten Deutschlands. Hier konnte die Einzigartigkeit der Natur mit ihren ökologischen Funktionen bis heute weitgehend erhalten bleiben. Sie sind daher sehr wertvoll und bieten die Möglichkeit, die drei Nachhaltigkeitsbereiche Ökologie, Soziales und Ökonomie vorbildhaft zu vereinen. Derzeit gibt es bundesweit 16 Nationalparke, 16 Biospährenreservate sowie 106 Naturparke und ein Wildnisgebiet (Königsbrücker Heide in Sachsen).

Seit 2021 finden sich die verschiedenen Großschutzgebiete unter der gemeinsamen Dachmarke der Nationalen Naturlandschaften (NNL) zusammen. Gemeinsam umfasst deren Fläche ein Drittel Deutschlands, was großes Potenzial für die gesamtgesellschaftliche Entwicklung in Richtung ökologischer Nachhaltigkeit und damit auch Klimafreundlichkeit birgt. Die 138 Gebiete versuchen dabei in verschiedenen Bereichen beispielhaft voranzugehen, regionale Wertschöpfungsketten und respektvollen Tourismus zu erhalten, zu schaffen und zu fördern und dabei den für alle notwendigen Ablauf natürlicher Prozesse sicherzustellen und die Gesamtheit der Biodiversität bestmöglich zu bewahren.

Die Schutzgebiete sind in den Naturschutzgesetzen von Bund und Ländern verankert, unterscheiden sich aber stark hinsichtlich geltener Vorgaben und Einschränkungen.

Naturpark Westensee

Der Naturpark Westensee liegt im Städtedreieck Kiel, Rendsburg und Neumünster. Benannt wurde er nach seinem Kernstück, dem 7 km² großen Westensee. Das gesamte Gebiet umfasst eine Fläche von 250 km². Sanfte Hügel und Täler, Wiesen, Wälder, Seen und Moore wechseln in bunter Folge miteinander ab. Das gilt für alle Teile, sowohl für das Westenseegebiet als auch für das Gebiet im Süden des Naturparks mit den vielen Seen und Moorlandschaften in Haßmoor, Katenstedt und Schülp bei Nortorf. Jeder dieser Landschaftsteile hat für sich einen eigenen Charakter, der jeweils verschiedene Menschen anspricht.

Andere Teile des Naturparks, insbesondere die vielen kleinen Naturschutzgebiete, größeren Landschaftsschutzgebiete und die Waldlehrpfade bieten Zonen der Ruhe und Entspannung. Vom Tüteberg (88,3 m) genießen Sie einen traumhaften Ausblick über den Westensee bis hin nach Kiel.

Zu den herausragenden Baudenkmälern des Naturparks Westensee gehören die Herrenhäuser Schierensee, Deutsch-Nienhof, und Emkendorf mit ihren gepflegten Parkanlagen. Auf Gut Emkendorf findet heute neben vielen anderen Konzerten zweimal jährlich das „Schleswig-Holstein-Musikfestival in der Konzertscheune statt. Dazu kommen zwei mittelalterliche Feldsteinkirchen in Westensee und in Flemhude.

Auch historische Grabstätten aus verschiedenen Zeiten wie Megalith- und Hügelgräber gibt es im Naturpark zu entdecken.

NSG, LSG und Natura 2000

Unsere Landschaft ist heute mittlerweile nahezu überall stark durch den Menschen geprägt bzw. überprägt. Dieser Einfluss wirkt sich unmittelbar auf alle anderen Lebewesen aus, ihr Lebensraum wird beständig reduziert, ihre Lebensgrundlagen verschwinden immer schneller. Gleichzeitig hat jede einzelne Art von Tieren, Pflanzen, Pilzen und anderen Symbiosen wie auch kleine und große Ökosyssteme eine eigene Bedeutung und erfüllen wichtige Funktionen im Gesamtsystem.
Um einzelne Arten und zusammenhängende Gebiete hinsichtlich ihrer Prozesse zu schützen gibt es daher gesetzlich ausgewiesene Naturschutz-, Landschaftsschutz-, Vogelschutz und Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiete. Die beiden letzteren sind Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes (Natura 2000), so werden 18% von EU-Landes- und 10% der EU-Meeresfläche nach europäischem Recht geschützt. Für jedes Gebiet gibt es eigene Managementpläne, um z. B. zu gewährleisten, dass es keine Zustandsverschlechterung gibt.
Für die Naturschutzgebiete (NSG) und Landschaftsschutzgebiete (LSG) gilt dagegen das Bundes- bzw. Landesrecht. Für jedes einzelne NSG wird eine spezielle Verordnung verabschiedet, wo bestimmte Ge- und Verbote beschrieben werden.

Das Wissen um das Artensterben und v.a. das Sterben der Insekten, die für viele andere Arten die Nahrungsgrundlage darstellen, verankert sich seit einigen Jahren vermehrt auch in der breiten Öffentlichkeit. Die Ergebnisse der Krefelder Studie belegten 2017 einen Verlust von bis zu 81% der Fluginsekten in deutschen Schutzgebieten in den vergangenen 27 Jahren. Das Verschlechterungsverbot wurde dementsprechend nicht eingehalten. Es besteht dringender Handlungsbedarf, wenn selbst die Flächen, die eigentlich als Rückzugs- und Reproduktionsort für Arten dienen sollten, entvölkert werden. Das Nahrungsnetz aus verschiedenen Räuber-Beutebeziehungen wird ausgedünnt.


Möchte man bestimmte Tierarten wie Feldhase, Rotkehlchen oder Waldameise erhalten und ihre Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel fördern, darf man weder die verschiedenen Gräser, Kräuter oder Altbäume noch den Einfluss großer (Ernte)maschinen, Flutlichtern und Pflanzenschutzmitteln vergessen.

Innerhalb des Naturpark Westensee gibt es derzeit vier Naturschutzgebiete:

  • Ahrensee & nordöstlicher Westensee
  • Methorstteich & Rümland-Teich
  • Bokelholmer Fischteiche
  • Wennebeker Moor & Wennebeker Niederung

Im Erweiterungsgebiet liegen weitere fünf NSGs:

  • Westufer des Einfelder Sees
  • Dosenmoor
  • Lütjensee & Umgebung
  • Überschwemmungswiesen Jägerslust

Informationsblätter zu den einzelnen NSGs sind kostenlos z.B. im Landesamt für Ländliche Räume und Umwelt (LLUR) in Flintbek erhältlich.

Vor Ort bieten Informationstafeln weitere Möglichkeiten sich mit dem Thema zu beschäftigen.




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