Ökoregelung 5

Auf einer Grünlandfläche von wenigen Quadratmetern können beeindruckende 30 bis 50 Wildpflanzenarten vorkommen.

Insgesamt sind in Schleswig-Holstein auf den unterschiedlichen Grünlandstandorten sogar über 400 Pflanzenarten anzutreffen.

Diese Vielfalt ist meist das Ergebnis einer gezielten extensiven Bewirtschaftung durch landwirtschaftliche Betriebe, die auf Nachhaltigkeit und ökologisches Gleichgewicht setzen. 
Solche Leistungen können durch eine ergebnisorientierte Förderung anerkannt und honoriert werden. 

Mit der Ökoregelung 5 wird eine Vielzahl regionaler Kennarten gefördert, die typisch für artenreiches Grünland in Schleswig-Holstein sind. Dazu gehören u.a.: 

  • Wiesen-Schaumkraut (Cardamine pratensis)
  • Kuckucks-Lichtnelke (Lychnis flos-cuculi)
  • Acker-Witwenblume (Knautia arvensis)
  • Wilde Möhre (Daucus carota)
  • Gemeine Schafgarbe (Achellia millefolium)

Diese Pflanzenarten sind wertvolle Indikatoren für eine hohe Biodiversität und schaffen essenzielle Lebensräume für eine Vielzahl von Insekten, Vögeln und anderen Tierarten. Gleichzeitig tragen sie zum Erhalt des ökologischen Gleichgewichts bei und unterstützen eine nachhaltige Landwirtschaft.